Ratgeber/Recht

Entruempelung bei Vermieterwechsel: Pflichten & Rechte

Von Ruempel Schmiede TeamLesezeit: 7 Min.

Bei einem Vermieterwechsel oder Eigentuemerwechsel gelten besondere Regelungen. Wir klaeren ueber Rechte und Pflichten auf.

Pflichten des Mieters

Wohnung besenrein uebergeben, eigene Gegenstaende entfernen, Schoenheitsreparaturen (je nach Vertrag), Schluesseluebergabe, Übergabeprotokoll.

Rechte des Vermieters

Besenreine Übergabe fordern, Schadenersatz bei Beschaedigung, Raeumungsklage bei Verzug, Kaution einbehalten bei Maengeln.

Sonderfaelle und Ausnahmen

Tod des Mieters: Erben muessen raeumen. Zwangsraeumung: Gerichtsvollzieher beauftragt Entruempelung. Eigentuemerwechsel: Bestehende Mietvertraege bleiben.

Fristen beachten

Kuendigungsfrist: meist 3 Monate, Raeumungsfrist nach Kuendigung, Verjaehrung von Anspruechen: 6 Monate, Kautionsrueckzahlung: max. 6 Monate.

Kostentragung

Normalfall: Mieter traegt Kosten. Bei Zwangsraeumung: Vorschuss vom Vermieter. Sozialamt: Übernahme in Haertefaellen moeglich.

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